MileTrack Blog

Kilometerpauschale 2026: Praxiskompass für Pendeln und Dienstreise

Was sich 2026 bei der Pendlerpauschale ändert und wie Sie Fahrten trotzdem sauber dokumentieren.

Visual zur Kilometerpauschale 2026 mit UI-Karten

Die Kilometerpauschale 2026 betrifft Millionen von Arbeitnehmern und Selbständigen in Deutschland. Trotzdem herrscht Verwirrung: Wie hoch ist der Satz genau? Gilt er ab dem ersten Kilometer? Und was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Reisekostenpauschale? Dieser Artikel klärt die konkreten Zahlen, zeigt Rechenbeispiele und erklärt, wie die Dokumentation in der Praxis aussehen muss.

Die Entfernungspauschale 2026: Die korrekten Sätze

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist in §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelt. Für das Steuerjahr 2026 gelten folgende Sätze:

EntfernungPauschale pro Entfernungskilometer
Kilometer 1 bis 200,30 €
Ab Kilometer 210,38 €

Zwei zentrale Punkte, die oft missverstanden werden:

  1. Entfernungskilometer, nicht gefahrene Kilometer: Es zählt die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht Hin- und Rückweg zusammen.
  2. Die 38 Cent gelten erst ab dem 21. Kilometer: Die ersten 20 km werden immer mit 30 Cent berechnet. Nur der darüber hinausgehende Teil wird mit 38 Cent angesetzt.

Die Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer wurde ursprünglich mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeführt und gilt bis einschließlich 2026 fort. Die Regelung soll Fernpendler entlasten, die überproportional hohe Fahrtkosten tragen.

Wichtig: Der Maximalbetrag für die Entfernungspauschale liegt bei 4.500 € pro Kalenderjahr — außer bei Nutzung des eigenen Pkw, dann gibt es keine Obergrenze. Das bedeutet: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Rahmen einer Fahrgemeinschaft pendelt, ist bei 4.500 € gedeckelt. Wer den eigenen Wagen nutzt, kann unbegrenzt absetzen.

Entfernungspauschale vs. Reisekostenpauschale

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber grundlegend verschiedene Dinge:

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

  • Gilt für: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)
  • Berechnung: Einfache Entfernung in Kilometern × Pauschale × Arbeitstage
  • Besonderheit: Verkehrsmittelunabhängig — gilt auch für Fahrrad, Bus oder Fahrgemeinschaft
  • Maximalbetrag: 4.500 € pro Jahr (Ausnahme: eigener Pkw, dann unbegrenzt)

Reisekostenpauschale (Dienstreisen)

  • Gilt für: Fahrten zu wechselnden Einsatzorten, Kundenbesuche, Fortbildungen, Messebesuche
  • Berechnung: Tatsächlich gefahrene Kilometer × 0,30 € (bei Pkw) oder tatsächliche Kosten
  • Besonderheit: Hin- und Rückweg werden gezählt, keine Begrenzung auf einfache Strecke
  • Kein Maximalbetrag

Der entscheidende Unterschied: Bei Dienstreisen werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer abgerechnet (Hin- und Rückweg), bei der Entfernungspauschale nur die einfache Strecke. Für Dienstreisen können alternativ die vollen tatsächlichen Fahrzeugkosten (Sprit, Verschleiß, Versicherung etc.) angesetzt werden — vorausgesetzt, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch liegt vor.

KriteriumEntfernungspauschaleReisekostenpauschale
AnwendungsfallPendeln zur ersten TätigkeitsstätteDienstreisen, Kundenbesuche
StreckeEinfache EntfernungHin- und Rückweg
Satz 20260,30 €/km (km 1–20), 0,38 €/km (ab km 21)0,30 €/km oder tatsächliche Kosten
Maximalbetrag4.500 €/Jahr (außer eigener Pkw)Kein Limit
VerkehrsmittelEgal (Auto, Rad, Bus, Bahn)Bei Pkw: 0,30 €/km; sonst tatsächliche Kosten

Rechenbeispiele: So wirkt sich die Staffelung aus

Beispiel 1: Kurzer Pendelweg (15 km)

  • Einfache Entfernung: 15 km
  • Arbeitstage: 220 pro Jahr
  • Berechnung: 15 km × 0,30 € × 220 Tage = 990,00 €

Die gesamte Strecke liegt innerhalb der ersten 20 km, daher gilt durchgängig der Satz von 30 Cent.

Beispiel 2: Mittlerer Pendelweg (35 km)

  • Einfache Entfernung: 35 km
  • Arbeitstage: 220 pro Jahr
  • Berechnung:
    • Erste 20 km: 20 × 0,30 € × 220 = 1.320,00 €
    • Restliche 15 km: 15 × 0,38 € × 220 = 1.254,00 €
    • Gesamt: 2.574,00 €

Zum Vergleich: Würden durchgängig 30 Cent gelten, wären es nur 2.310,00 €. Die Erhöhung ab km 21 bringt hier 264,00 € mehr Absetzungspotenzial.

Beispiel 3: Langer Pendelweg (50 km)

  • Einfache Entfernung: 50 km
  • Arbeitstage: 220 pro Jahr
  • Berechnung:
    • Erste 20 km: 20 × 0,30 € × 220 = 1.320,00 €
    • Restliche 30 km: 30 × 0,38 € × 220 = 2.508,00 €
    • Gesamt: 3.828,00 €

Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das eine tatsächliche Steuerersparnis von rund 1.340 €. Die Staffelung macht sich bei langen Pendelwegen deutlich bemerkbar: Ab 50 km Entfernung stammen fast zwei Drittel der Pauschale aus dem erhöhten Satz von 38 Cent.

Zusammenfassung der Beispiele

EntfernungPauschale gesamt/JahrEffektive Erstattung (35 % Steuersatz)
15 km990 €~347 €
35 km2.574 €~901 €
50 km3.828 €~1.340 €

So dokumentieren Sie richtig

Für die Entfernungspauschale (Pendeln)

Die Anforderungen sind vergleichsweise gering:

  • Adresse der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte
  • Einfache Entfernung in Kilometern (kürzeste Straßenverbindung oder verkehrsgünstigere Strecke mit Begründung)
  • Anzahl der Arbeitstage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche typischerweise 220–230 Tage)

Das Finanzamt prüft die Entfernung häufig mit Routenplanern nach. Wer eine längere als die kürzeste Strecke ansetzt, sollte die Begründung dokumentieren (z. B. “Autobahn statt Landstraße, 8 Minuten schneller bei nur 3 km mehr”).

Hinweis zur Arbeitstage-Berechnung: Das Finanzamt akzeptiert typischerweise 220 bis 230 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Abzuziehen sind Urlaubstage (typisch 30), Krankheitstage, Feiertage und Homeoffice-Tage. Wer die Homeoffice-Pauschale (bis zu 1.260 € pro Jahr für maximal 210 Tage) in Anspruch nimmt, darf für diese Tage keine Entfernungspauschale ansetzen — hier ist Konsistenz entscheidend.

Für Dienstreisen

Hier gelten strengere Anforderungen:

  • Datum und Ziel der Dienstreise
  • Konkreter beruflicher Anlass
  • Gefahrene Kilometer (Hin- und Rückweg)
  • Bei Ansatz tatsächlicher Kosten: Fahrtenbuch nach BFH-Anforderungen

Detaillierte Pflichtangaben: Fahrtenbuch Pflichtangaben: Checkliste für saubere Nachweise.

Pendeln vs. Dienstreise klar abgrenzen

Die Abgrenzung ist steuerlich entscheidend und wird in der Praxis oft falsch gemacht:

  • Pendelfahrt: Der tägliche Weg zur festen, regelmäßigen Arbeitsstätte. Hier gilt die Entfernungspauschale (einfache Strecke, gestaffelt).
  • Dienstreise: Jede Fahrt zu einem Ort, der nicht die erste Tätigkeitsstätte ist — Kundenbesuche, Messen, Schulungen, Zweigstellen. Hier gelten Reisekosten (volle Strecke, 0,30 €/km oder tatsächliche Kosten).

Wer Pendelfahrten als Dienstreisen deklariert, riskiert bei einer Prüfung Nachzahlungen plus Zinsen (aktuell 0,5 % pro Monat nach §233a AO). Umgekehrt verschenkt Geld, wer Dienstreisen wie Pendelfahrten abrechnet — denn bei Dienstreisen wird die volle Strecke (Hin- und Rückweg) angesetzt, bei der Entfernungspauschale nur die einfache Entfernung.

Sonderfälle bei der Abgrenzung

  • Mehrere Tätigkeitsstätten: Hat ein Arbeitnehmer zwei Arbeitsplätze, gilt die Entfernungspauschale nur für die erste Tätigkeitsstätte (§9 Abs. 4 EStG). Fahrten zur zweiten Arbeitsstätte sind Dienstreisen.
  • Sammelbeförderung durch Arbeitgeber: Wenn der Arbeitgeber die Beförderung organisiert, kann der Arbeitnehmer trotzdem die Entfernungspauschale geltend machen — es sei denn, der Arbeitgeber erstattet die Kosten steuerfrei.
  • Fahrgemeinschaften: Jeder Teilnehmer kann die Entfernungspauschale für die eigene Pendelstrecke ansetzen — unabhängig davon, ob er selbst fährt oder mitfährt. Der Maximalbetrag von 4.500 € gilt für Mitfahrer, nicht für den Fahrer mit eigenem Pkw.

Detaillierte Abgrenzung: Pendlerpauschale vs. Dienstreise: Regeln und Abgrenzung.

Monatlicher Ablauf statt Jahresend-Chaos

Ein bewährter Rhythmus für die Dokumentation:

  1. Wöchentlich: Offene Fahrten kategorisieren — Pendeln, Dienstreise oder privat
  2. Monatlich: Plausibilitätscheck durchführen, Monatsdaten als PDF und CSV archivieren
  3. Jährlich: Jahresübersicht erstellen, in Anlage N übertragen, über ELSTER einreichen

Detaillierter Workflow: Fahrtenbuch und Steuer: Schritt-für-Schritt für die Einreichung.

Typische Fehler rund um die Kilometerpauschale

38 Cent ab dem ersten Kilometer ansetzen

Der häufigste Fehler: Die 38 Cent gelten nicht ab km 1, sondern erst ab km 21. Wer pauschal 38 Cent auf die gesamte Strecke anwendet, bekommt Post vom Finanzamt.

Hin- und Rückweg bei der Entfernungspauschale zählen

Die Entfernungspauschale gilt nur für die einfache Entfernung. Wer 25 km zur Arbeit fährt, setzt 25 km an — nicht 50 km.

Mischfahrten ohne Aufteilung

Wenn private und berufliche Stopps in einer Fahrt landen, muss die Strecke aufgeteilt werden. Die gesamte Fahrt pauschal als beruflich zu deklarieren, ist nicht zulässig.

Veraltete Pauschalen im Tool

Gerade zum Jahreswechsel wird der Satz in Buchhaltungssoftware oder Fahrtenbuch-Apps oft nicht rechtzeitig angepasst. Den aktuellen Satz immer gegen die offizielle Gesetzeslage prüfen.

Unklare Fahrtanlässe

Labels wie “Termin” oder “geschäftlich” helfen bei einer Prüfung nicht weiter. Besser: konkreter Zweck mit Geschäftspartner oder Projektbezug.

Welche Daten in jedem Fall erfasst sein sollten

Für ein steuerlich belastbares Fahrtenbuch pro Fahrt mindestens:

  • Datum
  • Abfahrtsort und Zielort (konkret, nicht nur Stadtnamen)
  • Zweck der Fahrt (mit Geschäftspartner oder Projektbezug)
  • Gefahrene Kilometer
  • Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft

Ausführliche Checkliste: Fahrtenbuch Pflichtangaben: Checkliste für saubere Nachweise.

Tooling für 2026

Eine gute App für Dienstreise-Kilometer sollte nicht nur automatisch tracken, sondern:

  • Die gestaffelte Entfernungspauschale korrekt berechnen (30 Cent / 38 Cent)
  • Pendeln und Dienstreisen sauber trennen
  • Schnelle Korrektur erlauben
  • Monatliche Exporte stabil bereitstellen

Für die Auswahl: Fahrtenbuch App Vergleich 2026: Kriterien für Steuer und Alltag.

Fazit

Die Kilometerpauschale 2026 ist kein kompliziertes Thema — aber ein fehleranfälliges. Die Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 km und 38 Cent ab km 21 muss korrekt angewendet werden. Wer zusätzlich Dienstreisen absetzt, muss die Abgrenzung zur Entfernungspauschale sauber einhalten. Mit einer strukturierten Dokumentation und monatlicher Archivierung wird die Steuererklärung zum reinen Übertragungsschritt.

MileTrack erfasst Fahrten automatisch, klassifiziert sie als dienstlich, Pendeln oder privat und exportiert steuerfertige Berichte mit allen Pflichtfeldern. Zur passenden deutschen Produktseite und zum aktuellen Zugangspfad geht es hier: miletrack.app/de-de.

Steuerhinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

MileTrack ausprobieren?

Hole dir kostenlosen Zugang oder öffne die deutsche Produktseite für den kompakten Überblick.

FAQ

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

30 Cent pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

Gilt dieselbe Pauschale auch automatisch für jede Dienstreise?

Nein. Für Dienstreisen gelten andere Regeln — dort können tatsächliche Kosten oder 0,30 € pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden.

Was ist bei der Dokumentation am wichtigsten?

Konsistente Nachweise pro Fahrt mit Datum, Strecke, Anlass und nachvollziehbarer Kilometerangabe.